Unsere Schule vermittelt eine umfassende und breit gefächerte musikalische Ausbildung, mit der folgende Abschlüsse und Qualifikationen bzw. Voraussetzungen für weiterführende Studien erworben werden können:
Allgemeinbildender Schulabschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss der 2-jährigen Ausbildung wird das Bildungsziel der Berufsschule erreicht und bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,00 sowie dem Nachweis ausreichender Englisch-Kenntnisse (Leistungsstand eines 5-jährigen Unterrichts) der mittlere Schulabschluss („Mittlere Reife“) verliehen.
Staatlich geprüfte/r Ensembleleiter/in
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung nach 2-jähriger Ausbildung wird die Qualifikation des*der Staatlich geprüften Ensembleleiters*-in in der Fachrichtung Klassik erworben, die es Laienmusik-Ensembles wie Chören, Blasorchestern, Zupforchestern, Streichorchestern, Akkordeonorchestern etc. ermöglicht, eine höhere finanzielle Förderung durch den Freistaat Bayern zu beantragen und dementsprechend höhere Honorare an ihre staatlich geprüften Leiter*innen zu zahlen.
C-Kirchenmusik-Prüfung (evangelisch oder katholisch)
Hauptfach-Organist*innen können durch die Belegung zusätzlicher Fächer den Abschluss „Staatlich geprüfte*r Kirchenmusiker*in (C-Kirchenmusik-Prüfung)“ erwerben, der eine höhere Vergütung nebenamtlicher Kirchenmusik-Dienste ermöglicht.
Pädagogisches Aufbaujahr: Lehrbefähigung für bayerische Sing- und Musikschulen
Absolvent*innen der 2-jährigen Ausbildung haben die Möglichkeit, nach einem zusätzlichen dritten Schuljahr eine pädagogische Zusatzprüfung abzulegen, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe von öffentlichen Sing- und Musikschulen berechtigt. In das pädagogische Aufbaujahr kann aufgenommen werden, wer …
1. einen mittleren Schulabschluss (Art. 25 BayEUG) besitzt und
2. im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis „gut“ und jeweils die Note „gut“
a) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach,
b) im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und
c) im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments oder des
Gesangs in Grundzügen
… erhalten hat.
Künstlerisches Aufbaujahr
Das künstlerische Aufbaujahr bietet die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse zu vertiefen und weiterzuentwickeln. In das künstlerische Aufbaujahr kann aufgenommen werden, wer …
1. einen mittleren Schulabschluss (Art. 25 BayEUG) besitzt und
2. im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis „gut“ und jeweils die Note „gut“
a) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach,
b) im Hauptfach Chorleitung/Ensembleleitung und
c) im Pflichtfach Unterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments oder des
Gesangs in Grundzügen
… erhalten hat.
Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik
Der Besuch und erfolgreiche Abschluss des 2-jährigen Vollzeitunterrichts inklusive Belegung der Wahlfächer „Rock-Pop-Jazz“ und „Computer und musikalische Gestaltung“ bildet den ersten Teil einer Ausbildung zum*zur Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik an Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen. Der zweite Teil besteht aus einer weiterführenden, ebenfalls 2-jährigen Ausbildung in den Fächern Kommunikationstechnik und Pädagogik am Staatsinstitut Ansbach, der dritte Ausbildungsteil aus einem 2-jährigen Referendariat. Über die Zulassung zu dieser weiterführenden Ausbildung entscheidet eine Eignungsprüfung am Staatsinstitut Ansbach. Weitere Informationen über Eignungsprüfung, Stundentafel und Lehrpläne können dort eingeholt werden.
Prüfungsvorbereitung
Unabhängig von einem Abschluss bereitet unsere Ausbildung zielgerichtet und umfassend auf diverse Aufnahmeprüfungen an weiterführenden Instituten wie Hochschulen, Fachhochschulen oder Fachakademien für Musik vor. Besonders häufig setzen unsere Absolvent*innen ihre Ausbildung in Studiengängen fort wie Schulmusik, Instrumentalpädagogik, Elementare Musikpädagogik, Lied- und Opernfach, Musiktherapie oder Musik-, Kultur- und Theaterwissenschaften.
„Turbo-Jahr“: verkürzte Ausbildungsdauer
Die regulär 2-jährige Ausbildungsdauer kann durch direkten Eintritt in die zweite Klasse auf ein Jahr verkürzt werden. Voraussetzungen dafür sind:
Musikalische Zusatzqualifikation
Neben den oben genannten Zielen ist die von uns vermittelte Ausbildung auch eine hilfreiche Grundlage für eine anschließende Ausbildung zum*zur Musikalienhändler*in oder Instrumentenbauer*in sowie eine wertvolle Zusatzqualifikation für Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und andere pädagogische Berufe.
Einige unserer Absolventen blicken auf ihre Schulzeit bei uns zurück und berichten über ihren anschließenden Werdegang …
Je nach Schuljahr und freien Plätzen können wir auch eine begrenzte Anzahl von Hospitanten aufnehmen. Der Hospitanten-Status ist allerdings für zukünftige Vollzeit-Schüler reserviert, die derzeit noch …
Kontaktdaten:
Berufsfachschule für Musik Oberfranken
Kulmbacher Straße 44
96317 Kronach
Telefon: +49 (0)9261-91314
Telefax: +49 (0)9261-52303
Mail: info@bfm-oberfranken.de
Sprechzeiten der Verwaltung:
Mo 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
Di 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
Mi 08:00 – 12:00 | 14:00 – 18:00
Do 08:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
Fr 08:00 – 12:00
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